Tagesangelkarten für unsere Vereinsgewässer
Konditionen auf einen Blick:
- Preis: Eine Tagesangelkarte ist für 22,00 € pro 24 Stunden erhältlich.
- Voraussetzung: Die Ausgabe einer Tagesangelkarte setzt den Besitz eines gültigen Fischereischeins voraus. Bitte haltet diesen bereit.
- Regelwerk: Für alle Tageskartenangler gilt unsere "Gewässerordnung Tagesangelkarte". Bitte mache dich vor Beginn deines Angelerlebnisses mit den Regeln vertraut. (siehe unten)
So erhaltet ihr eure Tagesangelkarte:
Um eine reibungslose Ausgabe zu gewährleisten und Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um eine telefonische Voranmeldung mindestens einen Tag vor deinem gewünschten Angeltag.
Bitte kontaktiere hierfür:
Gewässerordnung
FÜR DIE VEREINSGEWÄSSER DES ANGELVEREINS “ELDEUFER“ KARSTÄDT E.V.
2026
A. Grundsätze
Grundsätzlich gilt für die Vereinsgewässer des AV “Eldeufer“ Karstädt e.V. die Gewässerordnung des Landesanglerverbandes MV e.V., sowie das Fischereigesetz MV und die Binnenfischereiordnung.
Folgende Ausnahmen sind zu beachten.
1. Das Angeln an den Vereinsgewässern des AV “Eldeufer“ Karstädt e.V. (beide Stauteiche an der Güritzer Schleuse) ist nur den Mitgliedern des AV “Eldeufer“ Karstädt e.V die im Besitz einer gültigen Angelberechtigung und Angelfreunden, die im Besitz eines Fischereischeines und einer Angelberechtigung für die oben bezeichneten Gewässer sind, erlaubt. Die notwendigen Dokumente müssen an der Angelstelle vorweisbar sein.
2. Das Betreten der Inseln ist nur dazu befugten Personen zum Zwecke des Umweltschutzes erlaubt. Die Genehmigungen können nur vom Vorstand erteilt werden.
3. Das Befahren der Teiche mit Booten ist untersagt. Ausnahmen zu wasserbaulichen und zu Hegemaßnahmen können nur vom Vorstand erteilt werden.
4. Es ist grundsätzlich eine Fangliste nach folgenden Kriterium zu führen: Jeder geangelte Edelfisch ist sofort nach dem Fang unter Angabe des Maßes (in cm) einzutragen.
5. Neben der Fischereiaufsicht sind die Mitglieder unseres Angelvereins mit der Kontrolle im Bereich der Teiche beauftragt. Darüber hinaus hat auch jedes Mitglied unseres Vereins das Recht der Kontrolle. Die Kontrolle erstreckt sich auf: die Kontrolle des Fischereischeines, des Sportfischerpasses und des Fangbuches die Kontrolle des Fanges einschließlich des Fangbehälters und eventuell des Fahrzeugkofferraumes und des Innenraumes.
6. Das Befahren der Uferzonen ist auf der gesamten Breite der Deichstrecke sowie der gesperrten Bereiche mit Kraftfahrzeugen (PKW, Kräder, Mopeds) verboten. Ausgenommen sind die Arbeitseinsätze und das Kindernachtangeln.
7. Das Zelten, im Bereich unserer beiden Teiche, ist grundsätzlich nur in Verbindung mit der Angelausübung gestattet und pro Angelplatz auf 48 Stunden begrenzt.
8. Aus Sicherheitsgründen und Beeinträchtigung des Fischbestandes durch Lärm, ist das Baden und Eisangeln grundsätzlich verboten.
B. Fangbedingungen
Für den Bereich des Einlaufes des oberen Teiches bis zur Schleuse gelten für die Teiche nachfolgend genannte Bedingungen.
1. Jeder Inhaber der Angelberechtigung darf im Geltungsbereich höchstens 3 Handangeln verwenden. Ausgelegte Handangeln sind während des Angelns ständig zu beaufsichtigen. Die Verwendung von Setzkeschern, Karpfensäcken und Karpfenwiegen ist in beiden Teichen nicht erlaubt! Der Angelplatz ist in jedem Fall sauber zu verlassen.
2. Beim Angeln dürfen je Angeltag bestimmte Fischarten nur in festgelegter Stückzahl gefangen und behalten werden: In den oben genannten Gewässern nur insgesamt 3 Fische der nachstehenden Arten. Von diesen Arten aber höchstens:
Hecht: 3 Stück
Zander / Karpfen / Aal: 2 Stück
3. Beim Angeln ist das nachstehende Mindestmaß einzuhalten:
Karpfen 45cm
Schleie 30cm
Hecht 50cm
Zander 50cm
Aal 50cm
C. Schonzeiten
Zander: vom 01. Januar – 15. Juni
Hecht: vom 01.Januar – 30. April
Graskarpfen: Ganzjährig
Somit ist das Benutzen der Köderfischangel oder Spinnangel im Zeitraum vom 01. Januar bis 30. April generell untersagt!
D. Entnahmefenster
Folgende Fischarten, die unterhalb oder oberhalb des jeweiligen Entnahmefensters liegen, sind zur Erhaltung eines artenreichen und gesunden Fischbestandes, schonend und unverzüglich wieder in das Gewässer zurückzusetzten. Beim Zurücksetzen der Fische werden ein Kescher mit knotenlosem Netz sowie eine Abhakmatte bei Großfischen empfohlen (keine Pflicht). Ein waidgerechtes Behandeln der Fische (z. B. abhaken mit feuchten Händen) ist verpflichtend anzuwenden.
Zander: von 50 cm bis 70 cm - darf entnommen werden
Karpfen: von 45 cm bis 75 cm - darf entnommen werden
Hecht: von 50 cm bis 80 cm - darf entnommen werden